Primarbereich
Auf Anforderung der Schulen werden üblicherweise zu Beginn des Schul-jahres in den 1. und 2. Klassen schulwegbezogene Trainings durchgeführt.
In den 3. Klassen werden an den Schulen Fahrradgeschicklichkeitsparcours durchgeführt. Es sind vorbereitende Übungen für die Radfahrausbildung in der 4. Klasse, um die Schüler im Umgang mit dem Fahrrad zu beobachten. Hierbei stellen wir zum einen verstärkt erhebliche motorische Defizite im Umgang mit dem Fahrrad fest, zum anderen sehen wir Schüler, die beispielsweise ein zu großes Fahrrad haben und sich deshalb Probleme im Umgang ergeben.
Um den Eltern dieser Schüler ein gewisses Grundwissen zu vermitteln, bieten wir einen ca. 30 – 45-minütigen Informationsvortrag im Rahmen eines Elternabends an. Dieser umfasst u. a. folgende Themen: Informationen zum Fahrradkauf, Helm /helle Kleidung, altersspezifische Entwicklung der Kinder in Bezug auf ihre Verkehrsteilnahme, rechtliche Aspekte in bezug auf Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung und Versicherungsrecht, Kontrolle und Pflege des Fahrrades und Elternverantwortlichkeit mit dem Ziel, den Kindern das Fahrradfahren als billiges, umweltfreundliches und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel nahezubringen.
In der 4. Klasse werden die Schulen zur deutschlandweit einheitlichen Radfahrausbildung in die Jugendverkehrsschulen eingeteilt. Dies gilt für Grundschulen als auch für Förderschulen.
In den beiden Jugendverkehrsschulen des Landkreises Ravensburg (RV-Obereschach und Kißlegg) wurden im Schuljahr 2003 / 04 beispielsweise 166 Klassen mit rund 3.500 Schülern beschult.
An Grund- und Hauptschulen werden auch Verkehrssicherheitstage mit einem vielfältigen Themenangebot organisiert.
Sekundarstufe I und II
An allen Schularten werden 2-stündige Verkehrsunterrichte im Turnus von 3 – 4 Jahren durchgeführt.
In den Klassen 5 – 7 stehen Fahrradthemen im Vordergrund. Hauptunfallursachen bei Fahrradunfällen, moderne Lichttechniken, Problematiken im Zusammenhang mit den besonderen Fortbewegungsmitteln.
Für die Klassen 8 – 10 kommen Themen wie Schwarzfahren, Jugendstrafrecht, Jugendschutzgesetz, waffenrechtliche Bestimmungen, Alkohol- und Drogenproblematik u. a. hinzu. Ab der Klasse 11 stehen Themen aus dem Programm „Junge Fahrer“ im Mittelpunkt. Fahrerlaubnisfragen, Führerschein auf Probe, 2. Stufe der Fahrausbildung, Überholen, Mitfahrproblematik, Alkohol, Drogen, Sicherheitsgurt u. a. Diese Themen sind auch Schwerpunkte bei beruflichen Schulen. (siehe „Junge Fahrer“)
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