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PartyPass: Nun auch im Landkreis Ravensburg 

Informationen zur Einführung

Seit Jahresbeginn wird auch im Landkreis Ravensburg der sogenannte PartyPass als Instrument des Jugendschutzes genutzt. Notwendig wurde die Einführung durch eine Änderung des Personalausweisgesetzes. Seit November 2010 gestattet der Gesetzgeber den Veranstaltern von Festen nicht mehr, die Personalausweise unter 18-Jähriger als Pfand einzubehalten. Um trotzdem eine wirkungsvolle Kontrolle der jugendschutzrechtlichen Altersbestimmungen zu ermöglichen, entschloss sich der Landkreis Ravensburg wie bereits etliche Nachbarkreise zur Einführung des Partypasses.

Wie funktioniert der PartyPass? 

Jeder interessierte Jugendliche kann auf der Internet-Seite

 www.PartyPass.de

das Dokument herunterladen und seinen persönlichen Pass anfertigen. Der Festveranstalter überprüft die Angaben auf dem Pass anhand eines amtlichen Personaldokumentes. Stimmen die Daten überein, akzeptiert er den PartyPass als Pfand. Falls nicht, wird dem Besucher der Einlass verwehrt. PartyPässe die bis 24 Uhr nicht abgeholt werden, übergibt der Veranstalter an das zustände Bürgermeisteramt. Von dort werden die Erziehungsberechtigten informiert und auf ihre erzieherischen Pflichten hingewiesen. Nach wie vor soll es Jugendlichen aber auch möglich sein, Schülerausweise und Führerscheine als Pfand zu hinterlegen.